Die Situation in der Grube Angersdorf ist auch nach der Rücknahme des Antrags der GTS auf Genehmigung der Dickstoffversatzanlage ungeklärt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen das Vorhaben endgültig aufgeben will.

 

Intern arbeitet man dort weiter an technischen Lösungen für den beabsichtigten Dickstoffversatz. Wir bemühen uns um nähere Informationen und um den Kontakt zu den zuständigen Behörden, können dabei aber nur eingeschränkte Erfolge aufweisen.
Auch im laufenden Jahr 2015 waren wir aktiv, um die Einlagerungen von giftigen Stoffen in die - nach unserer Auffassung - von Wasser- und Laugeneinbrüchen bedrohte Grube in Angersdorf zu verhindern.

Zur Zeit wird offenbar an der Instandsetzung der Schachtröhre und Fördereinrichtung in Angersdorf gearbeitet, um den Grubenbetrieb in Teutschenthal mit einer Notausfahrung zu sichern.

Gleichzeitig entsteht zwischen Delitz am Berge und Bad Lauchstädt eine Müllkonditionierungsanlage gegen die die Bürger der angrenzenden Orte Einwände erheben. Der dort konditionierte Müll könnte auch für den Versatz in Teutschenthal und womöglich Angersdorf vorgesehen sein.

In Staßfurt sollen solegefüllte Kavernen mit Giftmüll aus dem Ruhrgebiet durch die Firma Minex verfüllt werden. Die Verfüllung der Steinkohlengruben im Ruhrgebiet ist untersagt. In Staßfurt versuchen engagierte Anwohner und Interessierte die Einlagerung zu verhindern, da sie die Versatznotwendigkeit nicht als gegeben ansehen.

Bisher ist für die Verfüllung des Grubenbaus in Angersdorf kein neuer Antrag beim Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) durch die GTS gestellt worden. Nach erfolgter Sichtung der Akten am 19.02.2015 durch Vertreter der Bürgerinitiative im LAGB stimmte das LAGB der Freigabe der Unterlagen an die Bürgerinitiative zu. Die GTS versucht, sich hiergegen gerichtlich zu wehren. Das Verfahren ist vor dem Verwaltungsgericht Halle anhängig.

Unterstützen Sie uns weiter, informieren Sie sich! Die Einlagerung von Sondermüll kann sich auch auf Ihr Leben auswirken. Unterstützen Sie unser Anliegen auch weiterhin, durch Ihre Mitgliedschaft im Verein, als Fördermitglied oder mit einer Spende! Für jede Information oder Auskunft von den Behörden ist die Begleichung von Gebühren erforderlich. Sie können uns allen auch durch eine kleine Spende deutlich weiterhelfen.