Bereits seit 2010, als die Planungen für eine Dickstoffversatzanlage in Angersdorf zu großen Protesten führten, beklagten viele Hausbesitzer den durch die negative öffentliche Berichterstattung und vor allem durch die drohenden gesundheitlichen Gefahren eintretenden  Verfall ihrer Grundstückspreise. 

Nun ist die Situation noch angespannter, denn für viele Bewohner der Gemeinde Teutschenthal ist das Leben in ihrem zu Hause seit Monaten teils unerträglich geworden, seit vom Abwetterschacht der GTS in Angersdorf übelriechende Gase und Feinstäube sich über die Gemeinde verbreiten. 

Dies hat nun Konsequenzen auch für die Grundstückswerte:

Gemäß §§ 163,227 AO kann eine Steuerforderung ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn die Einziehung nach Lage des Falles unbillig wäre.

 

Die Unbilligkeit ist zu erkennen darin, dass das Grundstück durch die politische Entscheidung eines sich selbst finanzierenden Bergversatzes sich im Emissionsbereich einer giftmüllverarbeitenden Anlage (UTV) befindet, deren Tätigkeit vom LAGB seit Jahren offenbar nur mangelhaft überwacht wird. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Auflage zur Errichtung eines Freilagers aus dem Jahre 2004 (!) bis heute nicht umgesetzt wurde.  Dies führte zu jahrelangen vermeidbaren Emissionen in die Umgebung. Es ergibt sich auch daraus, dass trotz eines angeblich umfassenden Kontrollregimes offenbar übel riechende Stoffe nach Untertage verbracht werden konnten, deren Emissionen über die Abwetterströme seit Monaten in die Umgebung ausgetragen wurden und die Anwohner bis heute unerträglich belästigen.

 

Die bestimmungsgemäße Nutzung unseres Grundstückes ist aus diesen Gründen erheblich eingeschränkt und unter Umständen sogar gänzlich unmöglich. Erste Anwohner sind übrigens bereits fortgezogen.

 

Ein Antrag auf Grundsteuererlass für 2019 kann mit diesem Musterschreiben bei der Gemeinde Teutschenthal gestellt werden.